23.08.2022 Verteidigung — Antwort — hib 421/2022

Rüstungsrelevante Forschungsaufträge aus dem Ausland

Berlin: (hib/AW) Die Universitäten der Bundeswehr haben seit 2020 keine Forschungsaufträge im Rüstungsbereich aus dem Ausland angenommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3034) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/2681) mit. Keine Angaben kann die Bundesregierung über die Annahme von rüstungsrelevanten Forschungsaufträgen aus dem Ausland durch öffentliche Hochschulen machen, da diese im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen. Auch zu rüstungsrelevanten Forschungsaufträgen aus dem Ausland an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland liegen der Bundesregierung nach eigener Auskunft keine Kenntnisse vor. Die Regierung verweist darauf, dass Forschungsaufträge als solche nicht unter den Genehmigungsvorbehalt des Kriegswaffenkontrollgesetzes fallen. Genehmigungspflichtig sei nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz die Herstellung, der Erwerb, die Überlassung und die Beförderung von Kriegswaffen oder die Vermittlung eines auf Erwerb oder Überlassung gerichtetes Auslandsgeschäft.

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