23.08.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 421/2022

Regierung schlüsselt Kosten des Kosovo-Engagements auf

Berlin: (hib/VOM) Das Auswärtige Amt (AA) hat im Rahmen des politisch-militärisch-zivilen Engagements im Kosovo von 2019 bis einschließlich 2021 10,89 Millionen Euro ausgegeben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/3119) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2792) hervor. Das AA habe im genannten Zeitraum Mittel in den Vorratsfonds der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für Projekte zur Kleinwaffenkontrolle und Lagerhaltung von konventioneller Munition unter anderem in den Westbalkanstaaten sowie in den Multipartner-Trust Fund des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) für den westlichen Balkan eingezahlt. Der auf das Kosovo entfallende Anteil lasse sich nicht aufschlüsseln. Im Mai 2021 habe das Kosovo im Rahmen einer Sammelspende an fünf Westbalkanländer 144.960 Covid-19-Testkits erhalten. Der Waren- und Transportwert habe insgesamt 1,5 Millionen Euro betragen. Das Volumen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Kosovo beziffert die Bundesregierung von 2019 bis 2021 auf 116,8 Millionen Euro, davon 19,9 Millionen Euro 2019, 63,8 Millionen Euro 2020 und 33,1 Millionen Euro 2021.

Die Ausgaben des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Finanzierung des deutschen zivilen Engagements „im Bereich der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung“ im Kosovo werden mit rund 2,83 Millionen Euro angegeben. Darüber hinaus beteilige sich das BMI seit 2006 an dem Reintegrationsprogramm URA Kosovo, das gemeinsam vom Bund und neun Bundesländern finanziert werde. Dieses Projekt fördere die soziale und wirtschaftliche Reintegration von rückgeführten und freiwillig ausgereisten Personen im Kosovo. Mit der Durchführung beauftragt sei die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ). Die vorläufige Gesamtsumme beläuft sich den Angaben zufolge auf gut zwei Millionen Euro. Der Bundesanteil habe 2019 760.746 Euro, 2020 509.588 Euro, 2021 vorläufig 519.150 Euro und 2022 vorläufig 536.786 Euro betragen. Die Länder refinanzierten die Reintegrationsleistungen derjenigen Rückkehrenden, die aus ihrem Bundesland ausgereist sind, weshalb die Ausgaben des Bundes von den Gesamtausgaben deutlich abwichen, schreibt die Bundesregierung.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Zeitraum 2019 bis 2021 sechs Vorhaben mit 280.000 Euro gefördert, deren Arbeiten und Ergebnisse neben anderen Ländern auch das Kosovo umfassen. Zuwendungsempfänger seien dabei Institutionen in Deutschland. Der Anteil des Budgets, der unmittelbar das Kosovo betrifft, lasse sich nicht aufschlüsseln. Das Bundesgesundheitsministerium hat laut Regierung dem Kosovo zusätzlich zu einem bilateralen Projekt zur Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung im Kosovo (2020: 49 930 Euro; 2022: 26 242 Euro) im Rahmen der Covid-19-Pandemie Sachspenden von rund 4,15 Millionen Euro geleistet. Das Bundesjustizministerium (BMJ) habe der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) institutionelle Förderungen in Form von Länderquoten erteilt. Von 2019 bis einschließlich 2021 seien dem BMJ dabei Ausgaben von rund 40.000 Euro entstanden. Schließlich habe das Bundesumweltministerium im Rahmen des Beratungshilfeprogramms des Umweltbundesamtes im genannten Zeitraum drei multilaterale Projekte mit mindestens fünf und maximal acht begünstigten Ländern, darunter Kosovo, durchgeführt. Auch hier lasse sich der Kosovo-Anteil nicht aufschlüsseln.

Keine Angaben macht die Regierung zu Kosovo-Ausgaben des Bundesverteidigungsministeriums. Zur Begründung heißt es, eine offene Beantwortung hätte zur Folge, dass die gemachten Angaben öffentlich verfügbar wären. Dadurch würden Detailinformationen über die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit der Republik Kosovo einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich gemacht. Ein Grundsatz bilateraler militärischer Kooperation sei, dass Informationen über bilaterale Zusammenarbeit Dritten gegenüber nicht offengelegt würden. Die Angaben zum Kosovo-Engagement des Bundeskanzleramtes sind als Verschlusssache „Vertraulich“ eingestuft und in der veröffentlichten Antwort ebenfalls nicht enthalten. Laut Regierung könnte eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten zu einer wesentlichen Verschlechterung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung führen.

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