23.08.2022 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 423/2022

163 Milliarden Euro für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/CHE) Nach einem leichten Rückgang in diesem Jahr soll der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im kommenden Jahr um rund zwei Milliarden Euro steigen und damit der ausgabenstärkste Etat des Bundeshaushalts bleiben. Laut Haushaltsentwurf 2023 (20/3100) kann Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) im nächsten Jahr 163,33 Milliarden Euro (2022: 161,1 Milliarden Euro) ausgeben.

Die größten und deutlich gestiegenen Ausgabenposten sind Kosten für die Rentenversicherung und die Zuschüsse des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Dafür sieht der Entwurf insgesamt 121,28 Milliarden Euro (2022: 116,79 Milliarden Euro) vor. Diese Summe setzt sich zusammen aus den Leistungen an die Rentenversicherung von 112,39 Milliarden Euro (2022: 108,3 Milliarden Euro). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung will der Bund 8,75 Milliarden Euro (2022: 8,35 Milliarden Euro) ausgeben.

Ebenfalls ein Schwergewicht im Haushaltsplan sind die Kosten für arbeitsmarktpolitische Leistungen und Programme: Dafür plant der Bund einschließlich eines Darlehens an die Bundesagentur für Arbeit - zusätzlich zu den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit - 40,96 Milliarden Euro ein und damit deutlich weniger als 2022 (42,35 Milliarden Euro).

40,59 Milliarden Euro (2022: 40,81 Milliarden Euro) entfallen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dazu gehören wiederum Leistungen in Höhe von 21,33 Milliarden Euro (2022: 21,09 Milliarden Euro) für das Arbeitslosengeld II. Für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung sind 10 Milliarden Euro eingeplant (2022: 9,8 Milliarden Euro). Die Leistungen für Eingliederung in Arbeit sollen sich auf 4,2 Milliarden Euro belaufen (2022: 4,81 Milliarden Euro).

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