Folgen eines möglichen Gasmangels für Landwirtschaft
Berlin: (hib/EMU) Schlachthöfe, Molkereien und Mühlen müssen damit rechnen, dass sie aufgefordert werden, ihren Gasbezug zu reduzieren. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/3123) auf eine Kleine Anfrage (30/2952) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten hatten sich erkundigt, wie die Zuteilung der Bundesnetzagentur bei einer eventuellen Gasknappheit auf Schlachthöfe, Molkereien und Mühlen erfolgt. „Schlachthöfe, Molkereien und Mühlen sollten ihre lebenswichtigen Bedarfe identifizieren, damit Anforderungen des Lastverteilers durch Gasbezugsreduktionen in den nicht lebenswichtigen Bereichen umgesetzt werden können“, heißt es in der Antwort.
Die AfD-Fraktion hatte sich zudem nach den allgemeinen Folgen einer Gasknappheit für die deutsche Landwirtschaft erkundigt. Der Bundesregierung sei die Bedeutung der Land-und Ernährungswirtschaft für die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln bewusst, so die Antwort. Inwiefern die Agrar- und Ernährungswirtschaft von einer möglichen Gasmangellage betroffen sein würde, hänge sowohl von den Umständen innerhalb der jeweiligen Branche als auch von den betriebsbezogenen Besonderheiten ab, heißt es weiter.