25.08.2022 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Gesetzentwurf — hib 426/2022

Bundesregierung will Kohlendioxidkosten aufteilen

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3172) zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) vorgelegt. Dieser sieht vor, die Kosten künftig abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und damit anhand der energetischen Qualität des Gebäudes zu verteilen. So soll auf Vermieterseite ein Anreiz zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen gesetzt werden, auf Seite der Mieterinnen und Mieter ein Anreiz zu energieeffizientem Verhalten.

Konkret sieht das Gesetz ein Stufenmodell für die Aufteilung vor. Bei Nichtwohngebäuden soll zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden. Die Aufteilung werde dazu führen, dass Vermieter zukünftig mit einem Anteil an den Kohlendioxidkosten belastet werden können, betont die Bundesregierung. Bisher fallen für die betroffenen Wohngebäude Kohlendioxidkosten von schätzungsweise einer Milliarde Euro an, die vollständig von den Mietern getragen werden.

Die Regelungen sollen unbefristet gelten, spätestens zum Ablauf der Festpreisphase des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) Ende 2025 um ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude ergänzt und bis zum 30. September 2026 evaluiert werden, heißt es in der Vorlage. Die erforderliche Datengrundlage soll bis zum Ende des Jahres 2024 erarbeitet werden.

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