31.08.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 431/2022

BMI-Verträge zu externen Unterstützungsleistungen

Berlin: (hib/STO) Ihre Angaben vom 17. Juni zum Auftragsvolumen der vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) und seinem Geschäftsbereich geschlossenen Verträge mit externen Dritten für Beratungs- und Unterstützungsleistungen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3098) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2886). Dabei geht es um die damalige Beantwortung der Schriftlichen Frage (20/2254), wie viele solcher Verträge von den Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 mit welchem Auftragsvolumen geschlossen wurden.

Bei den dabei für das BMI ausgewiesenen 237 Millionen Euro Auftragsvolumen wurden laut Bundesregierung alle vom 8. Dezember 2021 bis 31. Mai 2022 geschlossenen Verträge für Beratungs- und Unterstützungsleistungen berücksichtigt, ungeachtet deren Laufzeit (teilweise bis 2026). „Berücksichtigt wurden dabei insbesondere auch ressortübergreifende Rahmenverträge mit einem Auftragsvolumen in Höhe von knapp 200 Millionen Euro, die durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) in seiner Funktion als zentrale Beschaffungsstelle für die gesamte Bundesverwaltung zum Abruf bereitgestellt werden“, heißt es in der Antwort weiter. Die Ausschreibung und der Abschluss von Rahmenvereinbarungen dienten der Bindung von Vertragspartnern, um spätere Einzelbeauftragungen zu erleichtern.

Aus diesem Grund lasse das Auftragsvolumen zu Rahmenvereinbarungen im Sinne rechtlich maximal möglicher Abrufvolumina „keine Rückschlüsse auf den Umfang der tatsächlichen Beauftragungen oder getätigten Ausgaben in einem bestimmten Betrachtungszeitraum zu“, führt die Bundesregierung des Weiteren aus. Eine Gleichsetzung der Auftragsvolumina mit konkreten Aufträgen des BMI sei nicht möglich.

Die Antwort zu der Schriftlichen Frage wurde laut Bundesregierung „vereinzelt dahingehend falsch interpretiert, dass es sich bei dem genannten Volumen in Höhe von 237 Millionen Euro um konkret erteilte Aufträge oder aber Ausgaben des BMI handeln würde“. Dies sei - wie beschrieben - nicht korrekt.

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