01.09.2022 Recht — Antwort — hib 433/2022

Verjährung von Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren

Berlin: (hib/SCR) Im Jahr 2021 sind insgesamt 9.800 Ordnungsgeldforderungen nach Paragraf 335 des Handelsgesetzbuches verjährt. Die Forderungen aus diesen Verfahren beliefen sich auf insgesamt 44,9 Millionen Euro. Im selben Jahr wurden aus diesen Verfahren Einnahmen in Höhe 111,8 Millionen Euro erzielt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/3165) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3050) hervor. Den Angaben zufolge sind in diesem Jahr bis zum 30. Juni 2.700 Ordnungsgeldforderungen mit einem Volumen von 12,2 Millionen Euro verjährt. Die Einnahmen lagen zum Stichtag bei 63,1 Millionen Euro.

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