02.09.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 434/2022

Auswirkungen der Taxonomie-Pläne auf Landwirte

Berlin: (hib/NKI) - Der Bundesregierung ist von der Europäischen Kommission bestätigt worden, dass auch die Land- und Ernährungswirtschaft von den EU-Maßnahmen zur Taxonomie abgedeckt würden, ein konkreter Zeitplan hierfür sei jedoch noch nicht bekannt. Das geht aus einer Antwort (20/3185) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3071) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Die Parlamentarier wollten darin unter anderem wissen, welche Auswirkungen die EU-Taxonomie-Verordnung auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland habe.

Die EU und die Bundesregierung verfolgten das Ziel, dass die Finanzwirtschaft eine Lenkungsfunktion zu mehr Nachhaltigkeit übernehmen solle. Ein zentrales Element dafür stelle die Taxonomie-Verordnung der EU dar, im Rahmen derer festgelegt werden solle, welche unternehmerischen Aktivitäten als nachhaltig einzustufen seien.

Die Bundesregierung habe gegenüber der Europäischen Kommission darauf hingewiesen, dass die ökologische Landwirtschaft als die wesentliche Form der nachhaltigen Landwirtschaft mit einem bestehenden bewährten Rechtsrahmen und bereits vorhandenen klaren Kriterien für eine nachhaltige Landbewirtschaftung auch eine entsprechend zentrale Bedeutung im Rahmen der Taxonomie-Verordnung eingeräumt bekommen und zum Goldstandard erklärt werden solle. Auf diesem Grund wolle sich die Bundesregierung gegenüber der EU auch weiterhin dafür einsetzen, dass für die Landwirtschaft praktikable und sinnvolle Kriterien für nachhaltige Wirtschaftsweisen formuliert würden.

Ob eine Kreditvergabe an konventionell betriebene Landwirtschaftsunternehmen im Rahmen der Taxonomie erschwert werde, sei nicht auszuschließen. „Betriebe, die die Erfüllung etwaiger Kriterien im Rahmen der Taxonomie-Verordnung nachweisen können, erhalten möglicherweise günstigere Finanzierungen“, heißt es in der Antwort.

Derzeit gebe es aber keine Hinweise dafür, dass sich die Kreditbedingungen für konventionelle Betriebe erschweren würden. Die Bundesregierung wolle die Entwicklungen zur Kreditvergabe fortgesetzt beobachten.

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