05.09.2022 Klimaschutz und Energie — Kleine Anfrage — hib 435/2022

Linke fragt nach Vorgehen in möglicher Gasmangellage

Berlin: (hib/MIS) Der Linken-Fraktion sind die Aussagen der Bundesregierung zur Frage, was in einer Gasmangellage zuerst abgeschaltet werden würde, und wer am längsten Schutz genießt, zu vage. Im „Notfallplan Gas“heißt es: „Alle Entscheidungen während der Mangellage sind Einzelfall-Entscheidungen, weil die tatsächlich bestehende Lage eine individuelle sein wird. Daher bereitet die Bundesnetzagentur keine abstrakten Abschalte-Reihenfolgen vor.“ Aus Sicht der Linken-Abgeordneten ist die Frage von Gas-Priorisierungen aber keine rein technische, sondern eine politische. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, wie die politischen Leitlinien der Bundesregierung aussehen und wie diese entsprechend umgesetzt werden sollen, heißt es in einer Kleinen Anfrage (20/3215) der Fraktion, die mehr Klarheit von der Regierung fordert.

Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, ob sich die Regierung an die EU-weite Priorisierung von Verbrauchern und kritischer Infrastruktur vor der Industrie bei der Zuteilung von Gas im Fall einer Gas-Mangellage halten will oder nicht; ob im Falle eines Falles der Bundestag die Frage der Priorisierung allgemeingültig werde klären können - und welche Schlussfolgerungen man aus der Kritik gegenüber möglichen Einschränkungen für Privathaushalte ziehe.

Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob kommunale Unternehmen und Stadtwerke als Grundversorger selbst von Einzelfallprüfungen betroffen sein könnten, was alles in den Einzelfallprüfungen von den Krisenstabsmitgliedern auf welcher Grundlage geprüft werden soll und nach welchen Kriterien, Prozessen und nach welcher Gewichtung die Belange, die Bedeutung der Akteure sowie technische Voraussetzungen in die Abwägung einfließen.

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