AfD-Fraktion fordert Änderungen bei Behandlungspflege
Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert eine neue Finanzierungsgrundlage für die medizinische Behandlungspflege. Da die Pflegekassen nur die gesetzlich festgelegten Pauschalbeträge je Pflegegrad zahlten, trügen Heimbewohner einen großen Teil der medizinisch verordneten behandlungspflegerischen Leistungen selbst, heißt es zur Begründung in dem Antrag (20/3272) der Fraktion.
In der häuslichen Pflege übernehme die gesetzliche Krankenkasse alle Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die unterschiedliche Regelung führe dazu, dass stationäre Pflegeeinrichtungen deutlich weniger von den Pflegekassen für die gleichen Pflegeleistungen vergütet bekämen als im ambulanten oder häuslichen Bereich.
Zugleich müssten Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen die fehlende Refinanzierung durch hohe Eigenanteile an den Heimkosten ausgleichen, obwohl auch sie Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlten.
Die Abgeordneten fordern eine gesetzliche Änderung dahingehend, dass die Krankenkassen alle Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege übernehmen. Für die behandlungspflegerischen Leistungen in der ambulanten, häuslichen und vollstationären Pflege müssten dieselben Finanzierungsgrundlagen gelten.