07.09.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 440/2022

Regierung: Förderung für Wärmenetze kommt im September

Berlin: (hib/EMU) Voraussichtlich Mitte September kann die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in Kraft treten, wenn bis dahin das Notifizierungsverfahren abgeschlossen ist. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/3186) auf eine Kleine Anfrage (20/2976) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten hatten gefragt, wann die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, mit denen die Bundesregierung die Klimaziele im Gebäudesektor erreichen will.

Es solle des Weiteren gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab „1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll“, schreibt die Bundesregierung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hätten dazu am 14. Juli 2022 ein Konzeptpapier eingereicht.

Die Fraktion Die Linke hatte sich unter anderem auch danach erkundigt, ob konkrete Maßnahmen geplant seien, um die Umlage der Kosten für die energetische Sanierung auf Mieterinnen und Mieter zu begrenzen. In der Antwort heißt es dazu, dass das geltende Recht bereits jetzt die Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen beschränke, da eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach Modernisierungsarbeiten gelte (§ 559 Absatz 3a BGB). So dürfe der Vermieter die Jahresmiete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen (§ 555b Nummer 1 BGB), danach greife die Kappungsgrenze.

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