08.09.2022 Recht — Gesetzentwurf — hib 441/2022

AfD: Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken schützen

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken“ (20/3241) vorgelegt. Mit einer Änderung im Telemediengesetz will die Fraktion sicherstellen, dass „marktbeherrschende Netzwerk-Betreiber“ in ihrer Möglichkeit eingeschänkt werden, Beiträge von Nutzerinnen und Nutzer zu löschen. Danach sollen die Betreiber „die bereitgehaltenen Informationen ihrer Nutzer nur auf deren Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüfen“ dürfen. Bei Zuwiderhandlung soll laut Entwurf Schadensersatz beziehungsweise eine „billige Entschädigung in Geld“ gefordert werden können.

Zur Begründung verweist die Fraktion politische Initiativen und die Löschpraxis der Betreiber mit Bezug auf „Hassrede“. Nach Auffassung der Fraktion ist dieser Begriff unbestimmt. Deshalb komme dem jeweiligen Netzwerk-Anbieter ein großer Ermessensspielraum bei der Löschung von Inhalten auf der Grundlage seiner „Hassrede“-Richtlinien zu, heißt es weiter. „Es ist davon auszugehen, dass von den sozialen Netzwerken insgesamt in Deutschland jährlich mehrere Millionen Beiträge wegen angeblicher 'Hassrede' gelöscht werden. Hinzu kommt das Melden, Flaggen und koordinierte 'Gegenreden' von Inhalten sowie in letzter Konsequenz die Kontensperrung und damit der komplette Ausschluss von Nutzern, denen 'Hassrede' vorgeworfen wird, von der Möglichkeit digitaler Meinungsäußerung. Stein des Anstoßes sind in vielen Fällen Inhalte, die unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit fallen, aber politisch nicht erwünscht sind“, führt die Fraktion aus.

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