09.09.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 443/2022

Antragstellung für ZIM-Förderung wieder möglich

Berlin: (hib/EMU) Seit dem 3. August 2022 ist es wieder möglich, Anträge im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu stellen, wie die Bundesregierung in einer Antwort (20/3177) auf eine Kleine Anfrage (20/3061) der CDU/CSU-Fraktion schreibt.

Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, sei erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich, heißt es in der Antwort. Darüber hinaus sollen Laufzeitverlängerungen von Projekten und Mittelverschiebungen stärker eingeschränkt werden, „um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern“, schreibt die Bundesregierung auf die Frage der Unionsabgeordneten, ob geplant sei, die Förderbedingungen für das ZIM zu verschärfen.

Man erwarte einen hohen Antragseingang, deshalb seien diese Anpassung nötig, um das Programm „vor dem Hintergrund der vorgesehenen Finanzplanung bis 2026 kontinuierlich fortzuführen“, so die Begründung der Regierung.

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