12.09.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Kleine Anfrage — hib 444/2022

Auffassung der Bundesregierung zu indigenen Völkern

Berlin: (hib/VOM) Die Auffassung der Bundesregierung zu von ihr so bezeichneten indigenen Völkern interessiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/3248). Die Fragesteller beziehen sich auf eine Antwort, die die Bundesregierung in der vergangenen Wahlperiode auf eine Einzelfrage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier gegeben hat (Einzelfrage 205 in Bundestagsdrucksache 19/16190), wonach es rund 5.000 indigene Völker in rund 90 Ländern gebe. Die Fraktion will wissen, wie viele indigene Völker es genau gibt und welche die „rund 90 Länder“ sind. Gefragt wird ferner, ob die Bundesregierung anhand ihrer eigenen Kriterien geprüft habe, ob diese Völker wirklich „indigen“ sind.

In der genannten Antwort habe die Regierung als Kriterien für „indigene Völker“ genannt, so die AfD in der Anfrage, dass es sich um Erstbewohner eines Gebietes, auch autochthone Völker, handele, dass diese Völker eine kulturelle Besonderheit bewahren wollten, die sich von der nationalen Gesellschaft unterscheidet, dass sie sich selbst als eigene, indigene und somit abgegrenzte Gruppe in der Gesellschaft identifizierten und dass sie Unterdrückung, Diskriminierung, Marginalisierung und Enteignung bis hin zur Ausrottung erfahren hätten. Die AfD fragt, ob die Bundesregierung Sonderrechte für bestimmte Völker mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes für vereinbar hält und welche Völker nach ihrer Auffassung Sonderrechte zugesprochen bekommen dürfen. Schließlich erkundigt sich die Fraktion, ob das „Volk der Sachsen (andere Ansicht: Volksstamm)“ Unterdrückung und Enteignung durch die „Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ erfahren habe.

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