16.09.2022 Auswärtiges — Antwort — hib 454/2022

„Gemeinsame Erklärung“ mit Namibia

Berlin: (hib/AHE) Die am 15. Mai 2021 paraphierte deutsch-namibische Gemeinsamen Erklärung („Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“) ist aus Sicht der Bundesregierung ausverhandelt, auch wenn über einzelne Modalitäten der Umsetzung noch Gespräche geführt werden. Wie es in der Antwort (20/3236) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2799) weiter heißt, halte die namibische Regierung auch nach kontroverser Erörterung in der namibischen Nationalversammlung am Entwurf der Erklärung fest.

In ihm habe die Bundesregierung ihre Bereitschaft bekundet, erhebliche finanzielle Leistungen zu erbringen. Die Gemeinsame Erklärung stelle in besonderer Weise auf Maßnahmen ab, die Nachkommen der Opfergruppen zugutekommen. Wie die Bundesregierung schreibt, wirke die Erinnerung „an das koloniale Unrecht und die moralische und historische Verantwortung Deutschlands, insbesondere an den Krieg gegen die Herero und Nama von 1904 bis 1908 einschließlich der damaligen Enteignungen“, bis heute im Bewusstsein der Nachfahren nach.

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