16.09.2022 Finanzen — Antwort — hib 454/2022

Finanzkontrollen in Mecklenburg-Vorpommern

Berlin: (hib/HLE) Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wurden im ersten Halbjahr des Jahres 2022 durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von 205.345 Euro festgesetzt. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldung der Justiz zu Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit habe im genannten Zeitraum 337.415 Euro betragen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/3234) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2967). Im ersten Halbjahr 2022 seien durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit drei bundesweite Schwerpunktprüfungen durchgeführt worden. Dabei seien auch Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert worden.

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