Härteleistungen für Terroropfer
Berlin: (hib/SCR) Zwischen dem 11. März 2020 und dem 30. Juni 2022 sind insgesamt 68 Anträge auf eine Härteleistung für Hinterbliebene von Opfern extremistischer Übergriffe bewilligt worden. 65 der Anträge bezogen sich auf einen rechtsextremistischen Übergriff, zwei auf einen islamistischen Übergriff und ein auf einen sonstigen extremistischen Hintergrund. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/3231) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3095) hervor. Im selben Zeitraum wurde in 94 Fällen eine Härteleistung an Opfer rechtsextremistischer Taten sowie in 28 Fällen eine Härteleistung an Opfer sonstiger extremistisch motivierter Taten (islamistischer Hintergrund 26 Fälle, sonstiger Hintergrund: zwei Fälle) bewilligt.
Mit der Anfrage hatte die Fraktion eine Aktualisierung der Daten einer früheren Antwort der Bundesregierung (19/18328) erbeten.