19.09.2022 Klimaschutz und Energie — Verordnung — hib 455/2022

Regierung will Fälligkeit der Gasumlage verschieben

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung prüft aktuell Einzelfragen bei der Gasbeschaffungsumlage. Dadurch ist es notwendig, die Fälligkeit der Abschlagszahlungen für die ersten beiden Monate der Saldierungsperiode (Oktober und November 2022) zu verschieben, heißt es in einer Verordnung der Bundesregierung (20/3434) zur Änderung der Gaspreisanpassungsverordnung. Durch die Änderung des § 2 Absatz 9 der Gaspreisanpassungsverordnung wird die Fälligkeit der Abschlagszahlungen für die ersten beiden Monate der Saldierungsperiode einheitlich auf einen Zeitpunkt nicht vor dem 31. Oktober 2022 verschoben.

Zu möglichen Kosten der Verschiebung heißt es: Etwaig entstehender Finanzierungsbedarf der Gasimporteure durch die Verschiebung der Fälligkeit ist grundsätzlich von diesen selbst zu tragen. Sollten darüber hinaus Finanzierungsinstrumente zu Hilfe genommen werden müssen, wird der Bund diesbezüglich bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

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