Weniger Versuchstiere für die Wirkstoffforschung
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will in dieser Legislatur beim Tierschutz wesentliche Fortschritte erreichen und dabei Tierversuche möglichst begrenzen. Ein wichtiges Vorhaben sei die Förderung von Alternativmethoden mit dem Ziel, die Zahl der im Rahmen von Tierversuchen eingesetzten Tiere schnellstmöglich zu reduzieren, heißt es in der Antwort (20/3296) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3145) der Fraktion Die Linke.
Jedes Versuchsvorhaben muss den Angaben zufolge von einer Behörde geprüft werden. So muss dargelegt werden, dass der Tierversuch unerlässlich, ethisch vertretbar und möglichst wenig belastend für die Tiere ausfällt. Für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Anforderungen und die Genehmigung von Tierversuchen sind die Behörden der Länder zuständig.
Wie aus der Antwort hervorgeht, will sich die zuständige Bundesoberbehörde in den Gremien des Europäischen Direktorats für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM) dafür einsetzen, den sogenannten LD50-Tierversuch (Lethal Dose) aus dem Europäischen Arzneibuch zu streichen.
Diese Tierversuche dienen dazu, die jeweils tödliche Dosis einer bestimmten Substanz zu ermitteln.