19.09.2022 Recht — Große Anfrage — hib 456/2022

Große Anfrage zur Reform des Sexualstrafrechts von 1973

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat eine Große Anfrage unter dem Titel „Aufarbeitung der 1973 erfolgten Reform des § 176 StGB und des Umgangs des Bundeskriminalamtes mit dem Phänomen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (20/3405) gestellt. Darin fragt die Fraktion unter anderem, welche Kenntnisse die Bundesregierung zu den Auswirkungen der Reform des Sexualstrafrechts auf „das Anzeigeverhalten zu Sexualstraftaten sowie auf die Strafverfolgung, insbesondere eine möglicherweise veränderte Aburteilung von Sexualstraftaten“ hat. Wie die Fragesteller in der Vorbemerkung ausführen, gehe die bis 2021 geltende Einstufung des „sexuellen Missbrauchs von Kindern“als „Vergehen“ statt als „Verbrechen“ auf diese Reform zurück.

Wie die Fraktion ferner ausführt, müsse geklärt werden, „ob und inwiefern Missbrauchsopfer von Polizei, Justiz oder anderen öffentlichen Stellen (z. B. Schulbehörden) vernachlässigt wurden und welche Rolle möglicherweise die Bagatellisierung von Kindesmissbrauch hierfür spielte“. In diesem Zusammenhang thematisiert die Fraktion Publikationen zum Thema des Bundeskriminalamts und den Umgang damit. In der Vorbemerkung verweisen die Abgeordneten unter anderem auf die Studie „Sexualität, Gewalt und psychische Folgen“, die 2013 von der Homepage des Bundeskriminalamts gelöscht worden sei. Auf der Homepage wird inzwischen darauf hingewiesen, dass das BKA „die Studie einer externen wissenschaftlichen Begutachtung unterziehen“ werde.

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