19.09.2022 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 458/2022

Erfolge des Teilhabechancengesetzes

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung bewertet das Teilhabechancengesetz zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit als Erfolg. Es werde in der Praxis sehr gut angenommen, schreibt sie in ihrer Antwort (20/3302) auf eine Kleine Anfrage (20/3043) der AfD-Fraktion. So seien in Spitzenzeiten im November 2021 rund 43.000 Personen im Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt gefördert worden, der aktuelle Förderbestand liege leicht unter diesem Niveau, führt die Regierung weiter aus. Der Höchststand im Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen wurde demnach mit rund 12.200 Förderfällen im Januar 2021 erreicht. Von 2019 bis heute konnten nach Angaben der Regierung bereits rund 100.000 Menschen in ein nach dem Teilhabechancengesetz gefördertes Arbeitsverhältnis eintreten.

„Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD in der vergangenen Legislaturperiode genannte Zahl von 'bis zu 150.000' Förderungen bezieht sich auf alle Bemühungen der Bundesregierung zum Abbau Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch). Dafür hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gesamtkonzept 'MitArbeit' erarbeitet. Das Teilhabechancengesetz und der Soziale Arbeitsmarkt bilden den Kern und sind dennoch nur ein Teil dessen“, heißt es in der Antwort. Im Juli 2022 waren laut Regierung rund 900.000 Menschen langzeitarbeitslos.

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