20.09.2022 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 459/2022

Bund setzt finanzielle Zusagen an Länder um

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf finanzielle Zusagen an die Bundesländer umsetzen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze (20/3446) sieht vor, im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat den Ländern durch den Bund über eine Verringerung des Umsatzsteueranteils des Bundes im Jahr 2022 weitere 110 Millionen Euro zukommen zu lassen. 2019 waren den Ländern bereits 110 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, um rund 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte zu schaffen. Inzwischen seien 2715,85 Stellen besetzt worden.

Weitere 350 Millionen Euro werden über eine Verringerung des Bundesanteils an der Umsatzsteuer den Ländern im Rahmen des Pakts für öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung gestellt. Die vereinbarten Voraussetzungen seien durch die Länder geschaffen worden. Änderungen im Rahmen dieses Gesetzes betreffen außerdem flüchtlingsbezogene Kosten der Länder sowie eine Teilkompensation der Mindereinnahmen der Länder durch den Kinderbonus im Steuerentlastungsgesetz 2022. Änderungen erfolgen auch im Rahmen der sogenannten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme unter anderem um zügige Anschlussregelungen für die kommenden Jahre.

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