21.09.2022 Klimaschutz und Energie — Gesetzentwurf — hib 462/2022

Union will längere Laufzeiten der Atomkraftwerke

Berlin: (hib/MIS) Aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat sich die Energieversorgungssituation in Deutschland erheblich zugespitzt. Gas-und Strompreise sind auf ein Rekordniveau gestiegen. Dennoch, so stellt die Unionsfraktion in ihrem Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes e (20/3488) fest, gebe es immer noch einen hohen Anteil an Gasverstromung im deutschen Strommix. Dabei gäbe es Alternativen. Nach derzeitiger Gesetzeslage müssten die drei letzten in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland zum 31. Dezember 2022 den Leistungsbetrieb einstellen. Damit würden zusätzlich sechs Prozent grundlastfähige Stromkapazitäten aus dem aktuellen Stromproduktionsmix wegfallen, schreiben die Abgeordneten. Da ausufernde Strompreise und eine nach dem Stresstest nicht zu jedem Zeitpunkt gegebene Versorgungssicherheit eine große Gefahr für die wirtschaftliche Prosperität darstellten, wodurch eine soziale Schieflage in Deutschland drohe, sei daher eine Ausweitung des Stromangebots und der inländischen Stromproduktion zwingend erforderlich. Neben einem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien sei ein zeitlich begrenzter Weiterbetrieb der sich noch im Betrieb befindenden Kernkraftwerke das Mittel der Wahl. Diese akute Krisenmaßnahme ändere nichts an der grundsätzlichen Entscheidung zur Beendigung der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland, argumentieren die Antragsteller. Eine zeitlich befristete Verlängerung der Berechtigung des Leistungsbetriebs der genannten Kraftwerke leiste zudem einen wichtigen Beitrag bei der Weiterverfolgung der nationalen Klimaziele und zur innereuropäischen Solidarität.

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