21.09.2022 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 465/2022

Bafög-Notfallmechanismus für die nächsten Krisen

Berlin: (hib/DES) Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am Mittwochvormittag in seiner Sitzung die 28. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) beschlossen. Mit der Zustimmung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde der Regierungsentwurf (20/2298) in geänderter Fassung angenommen. Die CDU/CSU und AfD lehnten den Antrag ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Mit der 28. Bafög-Novelle soll eine Art Notfallmechanismus für Krisenzeiten in Kraft treten, die denen der Kreis der Bafög-Empfänger bei Bedarf erweitert werden kann. Sowohl Studierende als auch Schülerinnen und Schüler können laut Gesetzentwurf eine Art „Notfall-Bafög“ erhalten, wenn sie aufgrund einer bundesweiten Krise ihren Nebenjob verlieren. Die Notlage werde vom Bundestag beschlossen und müsse alle drei Monate verlängert werden. Bestehe eine Notlage länger als sechs Monate, könne entschieden werden, ob die Bafög-Förderung durch ein Volldarlehen ersetzt werde.

Laut Parlamentarischem Staatssekretär Jens Brandenburg ist die 28. Bafög-Novelle eine direkte Reaktion auf die Pandemie. Durch den Mechanismus sei man besser auf künftige Krisen vorbereitet und könne dadurch schneller handeln. Das rechtliche Gerüst, welches eine Erweiterung des Bafög-Empfängerkreises ermöglicht, sei durch das Gesetz gesichert und müsse im Krisenfall nicht erst entwickelt werden. Laut Brandenburg ist der Mechanismus ausdrücklich nur für bundesweite Krisen vorgesehen, die Einfluss auf den Arbeitsmarkt haben.

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP betonten, dass es sich bei der Novelle um eine Krisenvorsorge handele. Da man nicht wisse, welche Krisen auf das Land zukämen, müsse der Mechanismus eine gewisse Flexibilität enthalten. Besonders diejenigen, die während der Pandemie kein Bafög erhielten, hätten unter dem Einbruch des Arbeitsmarkts gelitten. Um im Krisenfall Bafög zu bekommen, müssen Antragsteller laut Gesetzentwurf nachweisen, dass sie ihren Nebenjob verloren haben. Es muss laut SPD allerdings nicht explizit nachgewiesen werden, dass die Krise auch der Grund für den Wegfall des Jobs ist. Hier reiche die zeitliche Komponente.

Die Union kritisierte, dass der Notfallmechanismus beispielsweise in der aktuellen Energiekrise nicht greife, obwohl die Inflation viele Studierende in eine finanzielle Notlage bringen könnte. Auch sei die Kritik der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung nicht in den Gesetzentwurf eingeflossen. So werde die Implementierung des Notfallmechanismus im Krisenfall zu viel Zeit benötigen.

Auch die AfD merkte an, dass das geplante Verfahren nicht schnell genug sei. Eine Bedarfsprüfung brauche Zeit. Der Entwurf gebe jedoch keine Antwort darauf, wie die Studierenden diesen Zwischenraum bis die Prüfung abgeschlossen ist, finanziell überbrücken sollen. Insgesamt sei das Bafög nicht für die Abfederung von Krisen gedacht, sondern für die Finanzierung der Ausbildung. Es müsse daher eine andere Art von Mechanismus gefunden werden.

Im Vergleich zur Überbrückungshilfe, die während der Coronapandemie für Studierende eingeführt wurde, sei der geplante Notfallmechanismus ein Schritt zurück, sagte die Linke. So hätten Teilzeitstudierende keine Zusicherung auf Unterstützung. Auch sei es nicht vorgesehen, dass internationale Studierende im Krisenfall vom Notfallmechanismus profitieren. Diese Gruppe habe allerdings 30 Prozent derer ausgemacht, die damals die Überbrückungshilfe beantragt hätten.

Die Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung zur 28. Bafög-Novelle auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a18_bildung_forschung/oeffentliche_anhoerungen/900662-900662

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