21.09.2022 Gesundheit — Antrag — hib 466/2022

AfD-Fraktion will Nutzenbewertung für Medizinalcannabis

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion schlägt vor, das Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) auch auf Medizinalcannabis anzuwenden. Seit 2017, also seit der Abschaffung der früher für Patienten erforderlichen Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), seien die Ausgaben der Krankenkassen für die Behandlung mit Medizinalcannabis stark gestiegen, heißt es in einem Antrag (20/3537) der Fraktion.

Demnach lagen die Ausgaben im Juni 2017 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch bei 2,31 Millionen Euro, im April 2018 bei 5,36 Millionen.

Aus Gründen des Patientenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Krankenversicherungsbeiträgen müsse Medizinalcannabis wie andere Arzneimittel auch behandelt werden. Zwar genieße Medizinalcannabis in der Bevölkerung einen guten Ruf, es sei aber kein Wundermittel.

Ein AMNOG-Verfahren würde die Arzneimittel entmystifizieren, indem es Nutzen und Risiken objektiviere und damit den Erstattungspreis senke. Die Arzneimittel würden für Patienten, denen sie Nutzen bringen, auf dem Markt bleiben. Gleichzeitig würden durch Begrenzung des Einsatzes auf diese Fälle und durch die zeitgleiche Reduzierung der Erstattungspreise die Beitragszahler entlastet.

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