26.09.2022 Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 480/2022

Regierung erläutert den „Notfall Gas“

Berlin: (hib/MIS) Nach Auffassung der Bundesregierung, hängt das Eintreten einer Gasmangellage von vielen Randbedingungen ab. In ihrer Antwort (20/3401) auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion (20/3215) zum „Notfallplan Gas“ weist die Regierung darauf hin, dass die Wirkung der Randbedingungen in unterschiedlichen Szenarien durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) untersucht wurde und das Ergebnis online veröffentlicht wurde.

Im Fall einer schweren Gasmangellage, heißt es weiter, beinhalte das Management die priorisierte Versorgung geschützter Kundengruppen. Die Anforderungen dafür seien geregelt. Der Bundeslastverteiler treffe die Entscheidung über Maßnahmen zur Deckung des lebenswichtigen Bedarfs. Dabei könnten sowohl nicht geschützte, als auch geschützte Kunden einen lebenswichtigen Bedarf an Gas haben. Im Fall einer Gasmangellage dienten die Maßnahmen der BNetzA dazu, diesen lebenswichtigen Bedarf an Gas in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Gasmengen zu sichern. Der lebenswichtige beziehungsweise schutzbedürftige Bedarf an Gas bei nicht-geschützten Kunden werde aktuell durch die Bundesnetzagentur genauer definiert.

Auf die Frage, aus welchen Gründen Bundesregierung und Bundesnetzagentur überhaupt auf generellen Einzelfallprüfungen bestünden, heißt es in der Antwort: „Es gilt, den lebenswichtigen Bedarf an Gas zu schützen. Dies geht am besten, insbesondere bei einer schweren Mangellage, durch zielgenaue Verfügungen.“Sektor- und branchenspezifische Ausnahmeregelungen lehne die Bundesregierung deshalb ab. Aber Unternehmen, die den lebenswichtigen Bedarf an Gas durch Anweisungen des Lastverteilers eingeschränkt sehen, sollten umgehend mit dem Krisenstab des Bundeslastverteilers in Kontakt treten.

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