27.09.2022 Auswärtiges — Antwort — hib 485/2022

Wiener Nuklearvereinbarung mit dem Iran

Berlin: (hib/AHE) Die förmliche Annahme (Indossierung) der Wiener Nuklearvereinbarung mit dem Iran (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA) durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resolution 2231 (2015) ändert nicht die politische Natur der Vereinbarung und der Möglichkeit der Vereinigten Staaten von Amerika, sich von dieser zu lösen. Das geht aus der Antwort (20/3420) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/2959) der AfD-Fraktion hervor. Der JCPoA sei kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine politische Vereinbarung. „Völkerrechtliche Verbindlichkeit erlangen dabei nur die Passagen der Resolution 2231 des VN-Sicherheitsrats, die ausdrücklich auf Artikel 41 der VN-Charta Bezug nehmen.“ Im Übrigen bleibe den JCPoA-Teilnehmern eine Abkehr von ihren Absichtserklärungen unbenommen.

Wie es in der Antwort weiter heißt, hätten die Staats- beziehungsweise Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens den Rückzug der USA aus der Wiener Nuklearvereinbarung am 8. Mai 2018 in einer gemeinsamen Erklärung mit Bedauern und Sorge zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung habe ihre Position zum Austritt der USA und ihren Willen zum Erhalt der Nuklearvereinbarung sowohl vor dem Austritt am 8. Mai 2018 als auch danach wiederholt öffentlich verdeutlicht.

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