Einfluss des Bundesfinanzministeriums auf Gesetzesentwürfe
Berlin: (hib/NKI) Nach dem Einfluss des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf einen Gesetzentwurf zur Bemessung des Pflegepersonals im Krankenhaus (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz) erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/3628). Darin wollen die Parlamentarier unter anderem wissen, ob die Bundesregierung an der Beteiligung des BMF an der genannten Verordnung festhalten oder den Koalitionsfraktionen im Gesetzgebungsverfahren einen Formulierungsvorschlag unterbreiten werde. Zudem will die Linke-Fraktion wissen, „welche Kompetenzen das BMF“ in Fragen der Ermittlung des Personalbedarfes in Krankenhäusern habe.
Hintergrund sei ein Schreiben vom 12. September 2022. Darin habe der Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seinen „Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus“ (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz) an das übrige Bundeskabinett geschickt. Der Entwurf sei zwei Tage später vom Kabinett beschlossen worden. Nach diesem Kabinettsentwurf werde das BMG ermächtigt, wesentliche Einzelfragen der geplanten Personalbemessung in einer Rechtsverordnung zu regeln. Dies betreffe sowohl Vorgaben zur Ermittlung des Personalbedarfs als auch solche zur Festlegung der Personalbesetzung. Nach dem Entwurf erlasse das BMG diese Verordnungen aber nicht alleine nach seinem Ermessen, sondern „im Einvernehmen“ mit dem Bundesministerium der Finanzen.