28.09.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 491/2022

Änderungen des Agrarstatistikgesetzes gebilligt

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwoch Änderungen des Agrarstatistikgesetzes (20/3445) in geänderter Fassung beschlossen. Für das von der Bundesregierung eingebrachte „Fünfte Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes“ stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke enthielten sich bei Ablehnung der AfD.

Die Änderungen seien nötig geworden, weil auf EU-Ebene neue Anforderungen an das Agrarstatistikgesetz entstanden seien, heißt es in der Vorlage. Zur Anpassung an die neuen unionsrechtlichen Anforderungen sei die Erweiterung der Agrarstrukturerhebung um Merkmale in den Bereichen Bewässerung, Bodenbewirtschaftungspraktiken sowie Maschinen und technische Einrichtungen vorgesehen. Nationaler Datenbedarf, dem mit der Änderung des Agrarstatistikgesetzes entsprochen werden solle, ergebe sich in den Bereichen der Flächenerhebung, des Torfabsatzes sowie der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen würden in der Agrarstrukturerhebung 2023 unter anderem die Merkmale zur Hofnachfolge, zur Art der Gewinnermittlung und zur Form der Umsatzbesteuerung, zu Tierhaltungsverfahren, zum Wirtschaftsdüngermanagement und zur Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln entfallen.

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