28.09.2022 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 491/2022

Befristete Lockerungen beim Immissionsschutz gebilligt

Berlin: (hib/SAS) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat am Mittwoch dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG, 20/3498) zugestimmt. Für die geplante Änderung, die für den Fall einer Gasmangellage befristete Lockerungen beim Immissionsschutz unter anderem durch Verfahrenserleichterungen vorsieht, stimmten neben den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Nur die Linksfraktion votierte gegen die Vorlage.

Gescheitert war zuvor die Unionsfraktion mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf: Darin hatten sich die Abgeordneten dafür ausgesprochen, die Genehmigungspflicht für die Installation von Flüssiggastanks mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwölf Tonnen für zwei Jahre auszusetzen. Das würde gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen den Brennstoffwechsel erleichtern, so die Argumentation der Unionsfraktion. Bislang scheiterten Betriebe oft an der Genehmigungspflicht für Tanks mit einem Fassungsvermögen größer als drei Tonnen.

In der Aussprache betonten Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen, Ziel der geplanten Änderungen sei es, Anlagenbetreibern und Unternehmen zu helfen, sich für den Notfall einer akuten Gasknappheit zu wappnen und einen raschen Brennstoffwechsel zu ermöglichen. Damit würden die Folgen des russischen Angriffskriegs so gut wie möglich abgefedert, betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion und verwies auf die breite Zustimmung von Sachverständigen während einer öffentlichen Anhörung am Montag. Die nötigen Lockerungen, die befristet auch Abweichungen von Emissionswerten bei der Abgasreinigung erlaubten, trage die SPD daher mit. Nach der Krise müsse man aber zu den bestehenden Regeln zurückkehren.

Den hohen Wert des Immissionsschutzrechts betonte die Grünen-Fraktion: Die Schutzziele müssten daher nach Ende der Notsituation sogar angehoben werden, forderte eine Abgeordnete und erinnerte an entsprechende Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Die Kritik von einzelnen Experten, die geplanten Lockerungen seien zu weitgehend, habe man vernommen, doch angesichts der ernsten Lage stimme man ihnen für einen befristeten Zeitraum zu.

Unterstützung signalisierte auch die Union. Sie kritisierte allerdings das aus ihrer Sicht späte Handeln der Ampel und Mängel im Detail. Selbst von den Koalitionsfraktionen bestellte Experten hätten zu unbestimmte Formulierungen moniert, merkte ein Abgeordneter an.

Die Energiekrise sei nicht Folge des Krieges, sondern durch Sanktionen und Waffenlieferungen selbstverschuldet, hielt ein AfD-Vertreter den Ampelfraktionen vor. Dennoch befürworte auch seine Fraktion die geplanten Änderungen. Die Lage der Industrie sei schließlich sehr ernst.

Die FDP verteidigte den Gesetzentwurf gegen Kritik. Nicht Deutschland habe die Gasversorgung durch Russland gekappt, sondern Putin, unterstrich eine Vertreterin der Fraktion. Die geplanten Änderungen kämen außerdem rechtzeitig, um den Unternehmen die Umstellung und Vorbereitung auf den Notfall zu erleichtern. Die gefundene Lösung sei gut abgewogen, verantwortungsvoll und entlaste von Bürokratie.

Nicht einverstanden war hingegen die Linksfraktion: Grundsätzlich unterstütze man zwar das Anliegen, doch gingen die geplanten Regelungen weit darüber hinaus, was gebraucht werde. Zu unbestimmte Formulierungen ermöglichten es Unternehmen sogar, aus finanziellen Gründen auf die Abgasreinigung zu verzichten, kritisierte eine Abgeordnete. Dass Fortschritte in der Umweltpolitik auf diese Weise zunichte gemacht würden, sei falsch. Besser wäre es gewesen, Behörden personell aufzustocken. Das hätte Genehmigungen beschleunigt und als Schutzstandards gewahrt.

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