28.09.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antrag — hib 495/2022

Union für Wolfsbestandsmanagement nach europäischem Vorbild

Berlin: (hib/NKI) Ein Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild von EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag mit dem Titel „Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen - Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen“ (20/3690). Der Bundestag berät am Donnerstag, 29. September 2022, erstmals über die Vorlage. Im Anschluss an eine gut 40-minütige Debatte soll der Antrag zur Beratung in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.

Zur Begründung schreiben die Unions-Abgeordneten, dass die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 2020, mit denen eine vereinfachte Entnahme von Wölfen beabsichtigt war, nicht die erhoffte Entlastungswirkung entfaltet hätten. Hingegen zeige das Wolfsbestandsmanagement in anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Schweden oder Finnland praxisgerechte und -konforme Möglichkeiten auf, wie im Rahmen der geltenden europäischen artenschutzrechtlichen Bestimmungen ein nachhaltiges Wolfsbestandsmanagement gestaltet werden könne. Es gelte, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen, dem Schutz von Wölfen und Weidetieren wie den Bedürfnissen der Menschen gleichermaßen zu genügen.

Deshalb werde die Bundesregierung aufgefordert, „den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland unverzüglich zu definieren, jährlich zu bewerten und die Vernetzung und den Austausch der deutschen Wolfsbestände mit ihren Herkunftspopulationen in Ost- und Südeuropa und deren Größe mit zu berücksichtigen“. Zudem sollten die Kriterien und deren Gewichtung detailliert offengelegt werden, die der regelmäßigen Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes nach Brüssel zugrunde liegen. Auf einer solchen Basis sei dann ein effektives Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedsstaaten - wie zum Beispiel Schwedens - einzuführen, das dem Schutz von Weidetieren, den Bedürfnissen der Menschen und dem Schutz des Wolfes gleichermaßen Rechnung trage.

Zu einem „effektiven Wolfsbestandsmanagement“ gehöre zudem ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, der die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten vorsehe.

Marginalspalte