AfD:Differenzierte Risikoklassifizierung von KI-Lösungen
Berlin: (hib/LBR) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/3698) auf, sich bei den Verhandlungen über das „Gesetz über Künstliche Intelligenz“ auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die im Titel Drei als Hochrisikosysteme klassifizierten KI-Systeme „nicht allein als sinn- und zweckfreie Technologie betrachtet“ werden. Stattdessen solle ihr spezifischer Verwendungszweck durch konkrete Anwender im jeweiligen Zusammenhang mitgedacht werden, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag.
Mögliche KI-Lösungen sollten zudem nicht nur defensiv in Risikoklassen eingeordnet werden, sondern „komplementär in Chancen- oder Wertigkeitsklassen“, heißt es darin weiter. Der Artikel 5 der Verordnung über verbotene Praktiken soll nach dem Willen der Fraktion zudem erweitert werden, um das Recht auf Anonymität „sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet“ zu gewährleisten. Zudem soll die Verordnung um einen eigenen Titel zu „KI-Kompetenzen“ erweitert werden. Es liege im Interesse der EU und ihrer Mitgliedstaaten, dass ihre Bevölkerungen über „klares Wissen über den Einsatz von KI-Lösungen verfügen und damit als Nutzer ebenso souverän umgehen können, wie es Unternehmen, Universitäten oder Verwaltungen tun“, schreiben die Abgeordneten.