Änderungen am Tierarzneimittelgesetz
Berlin: (hib/NKI) Zukünftig sollen umfassende Daten über die Vergabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln an Nutztiere an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermittelt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (20/3712) vorgelegt.
Die vorgesehenen Änderungen im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) würden das nationale Antibiotikaminimierungskonzept erweitern, heißt es in dem Entwurf. Dies betreffe die Aufnahme neuer Nutzungsarten in das nationale Antibiotikaminimierungskonzept, die Neuregelung der Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und die Abänderung verschiedener technischer Vorschriften, unter anderem zur Verkürzung der im Antibiotikaminimierungskonzept geregelten Fristen. So sollen für Tierhalter und die zuständigen Behörden administrative Erleichterungen geschaffen werden. Ferner würden Regelungen zur Anwendung von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten eingeführt, um die Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung über Tierarzneimittel erfüllen zu können. Die neuen Regelungen dienten der umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen. Dies sei für die Bekämpfung des Problems von antibiotischen Resistenzen von zentraler Bedeutung.