Agrarstatistikgesetz nimmt weitere Hürde
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung stimmt zwei Vorschlägen des Bundesrates zum Entwurf des „Fünften Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes“ (20/3445) zu. Das geht aus einer Unterrichtung (20/3716) der Bundesregierung hervor.
Die Änderungen an dem Gesetz würden nötig, weil auf EU-Ebene neue Anforderungen an das Agrarstatistikgesetz entstanden seien. Zur Anpassung an die neuen unionsrechtlichen Anforderungen sei die Erweiterung der Agrarstrukturerhebung um Merkmale in den Bereichen Bewässerung, Bodenbewirtschaftungspraktiken sowie Maschinen und technische Einrichtungen vorgesehen. Nationaler Datenbedarf, dem mit der Änderung des Agrarstatistikgesetzes entsprochen werden solle, ergebe sich in den Bereichen der Flächenerhebung, des Torfabsatzes sowie der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen würden in der Agrarstrukturerhebung 2023 unter anderem die Merkmale zur Hofnachfolge, zur Art der Gewinnermittlung und zur Form der Umsatzbesteuerung, zu Tierhaltungsverfahren, zum Wirtschaftsdüngermanagement und zur Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln entfallen.