30.09.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 504/2022

Regierung setzt auf Partnerschaft mit indigenen Völkern

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung stützt sich bei Definitionsfragen zu indigenen Völkern wie auch bei Angaben zu ihrer Anzahl und ihren Heimatländern auf international anerkannte Quellen, vor allem auf die Vereinten Nationen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/3554) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3248) mit. Eine öffentlich zugängliche, namentliche Auflistung aller indigenen Völker existiert nach ihrer Kenntnis nicht, schreibt die Regierung.

Die AfD wollte wissen, wie die Bundesregierung „indigene Völker“ definiert, wie viele es genau gibt und ob die Bundesregierung anhand ihrer eigenen Kriterien geprüft habe, ob diese Völker wirklich „indigen“ seien.

Der Antwort zufolge zählen indigene Völker weltweit zu den besonders benachteiligten und marginalisierten Gruppen. In enger Zusammenarbeit mit diesen Völkern selbst verfolge sie einen partnerschaftlichen, menschenrechtsbasierten, inklusiven und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Ansatz, schreibt die Regierung. Grundlage der Kooperationen sei ein gemeinsames Verständnis mit der Partnerseite über die individuellen Rahmenbedingungen und Entwicklungsbedürfnisse vor Ort. Diese könnten zwischen verschiedenen indigenen Völkern, selbst innerhalb eines Landes, sehr stark variieren. Dazu befinde sich die Bundesregierung in einem kontinuierlichen Austausch mit ihren Partnern und den betreffenden indigenen Völkern.

Das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern ist nach Regierungsangaben das einzige internationale Vertragswerk, das einen rechtsverbindlichen Schutz der Rechte indigener Völker statuiert. In Deutschland gebe es keine Bevölkerungsgruppen im Sinne dieses Übereinkommens. Gleichwohl bekenne sich die Bundesregierung mit der Ratifikation ausdrücklich zu dessen Zielen. Die Ratifikation sei auf die Kooperation mit anderen Staaten ausgerichtet, in der Entwicklungszusammenarbeit vor allem auf die Zusammenarbeit mit den Partnerländern, in denen indigene Völker leben.

Wie es weiter heißt, schützten indigene Völker rund 80 Prozent der weltweiten Biodiversität. Wo Rechte der indigenen und lokalen Bevölkerung zur Bewirtschaftung von Waldflächen rechtlich anerkannt seien, lägen die Entwaldungsraten deutlich niedriger als bei Flächen, die nicht von dieser Bevölkerung verwaltet werden. Geringere Abholzungsraten führten auch zu geringeren Kohlenstoffemissionen. So hätten zwischen 2003 und 2016 rechtlich anerkannte indigene Gebiete im Amazonasbecken weniger als 0,1 Prozent des Kohlenstoffs in ihren Wäldern verloren, während geschützte Gebiete, die sich nicht mit indigenen Gebieten überschneiden, sechsmal mehr ihres Kohlenstoffbestands ausgestoßen hätten. Der Lebensraum der Indigenen steht laut Bundesregierung unter hohem Druck, etwa aufgrund von Abholzung, Bränden, illegalem Landraub und illegalen Goldminen.

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