05.10.2022 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 511/2022

Entwurf eines „SIS-III-Gesetzes“ vorgelegt

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Durchführung mehrerer EU-Verordnungen über Einrichtung, Betrieb und Nutzung des Schengener Informationssystems der dritten Generation (20/3707) vorgelegt, der am Donnerstag kommender Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Die Verordnungen bilden die Rechtsgrundlage für das Schengener Informationssystem (SIS) der dritten Generation, wie die Bundesregierung ausführt.

Danach erweitern die Verordnungen sowohl den Anwendungsbereich als auch die Funktionen des SIS umfassend. Eine der wesentlichen Neuerungen ist den Angaben zufolge, dass auch Nichtpolizeibehörden direkt an das SIS angeschlossen werden. In Deutschland betrifft dies laut Bundesregierung mehr als 2.000 zusätzliche Behörden. Dazu gehörten die Ausländerbehörden, das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, die Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, das Luftfahrt-Bundesamt, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständigen Behörden, die Waffenbehörden, die Staatsanwaltschaften sowie die obersten Landesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz.

Zudem wurden der Vorlage zufolge im Bereich der Personenfahndung durch den europäischen Gesetzgeber eine Reihe neuer Ausschreibungskategorien geschaffen. Dazu gehören unter anderem Rückkehrentscheidungen, die gegenüber ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen erlassen werden, und „Präventivausschreibungen“ beispielsweise von Entführung durch einen Elternteil bedrohten Kindern sowie Ausschreibungen von unbekannten gesuchten Personen mittels Tatortspuren im SIS-AFIS (Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem).

Wie die Bundesregierung ferner schreibt, sehen die neuen Rechtsakte eine grundsätzlich verpflichtende Nutzung des SIS im Bereich der Terrorismusbekämpfung vor. Zudem werde es künftig bei Personenfahndungen möglich sein, Ausschreibungen neben Lichtbildern und Fingerabdrücken auch Handflächenabdrücke und DNA-Profile beizufügen. Schließlich würden durch die Verordnungen die bestehenden Sachfahndungskategorien erweitert.

Der Entwurf des „SIS-III-Gesetzes“ enthält Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des Bundespolizeigesetzes, des Bundeskriminalamtgesetzes, des Gesetzes über das Ausländerzentralregister, des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und des Zollfahndungsdienstgesetzes. Unter anderem bestimmen die Neuregelungen die zusätzlich an das SIS anzubindenden Behörden und sehen Regelungen für die Nutzung des SIS vor.

Zugleich soll mit dem Regierungsentwurf das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geändert werden. Dazu verweist die Bundesregierung darauf, dass mit einem Gesetz zur Einführung eines „Chancen-Aufenthaltsrechts“ eine neue Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 104c des Aufenthaltsgesetzes geschaffen werden solle. Zur Bestimmung der Förderungsberechtigten knüpfe Paragraf 8 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) bei Ausländern im Regelfall an ihren aufenthaltsrechtlichen Status an. Damit Geduldete, die derzeit unter weiteren Voraussetzungen einen Anspruch auf Förderung haben, ihre bisherige Berechtigung zur Förderung nach dem AFBG durch das Chancen-Aufenthaltsrecht nicht verlieren, seien Folgeänderungen erforderlich.

„Die Folgeänderung im AFBG zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht soll in diesem Gesetzesvorhaben umgesetzt werden, da diese - wie verschiedene Änderungen in diesem Gesetzesvorhaben - ebenfalls der Zustimmung des Bundesrates bedarf“, heißt es in der Vorlage weiter.

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