05.10.2022 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 511/2022

AfD fordert Untersuchungsausschuss zur Corona-Bekämpfung

Berlin: (hib/VOM) Die AfD fordert den Bundestag in einem Antrag (20/3706) auf, einen Untersuchungsausschuss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzusetzen. Das 16-köpfige Gremium solle „das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit der Bewältigung der Maßnahmen gegen das Coronavirus untersuchen“. Im Einzelnen solle sich der Ausschuss ein „Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der Sars-CoV-2-Pandemie verschaffen“. Dabei solle er sich ein Urteil bilden zur Frage, ob die „massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürger und in das deutsche Wirtschaftsleben und der Lockdown tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen“ waren, auch mit Blick auf die Situation in vergleichbaren anderen Ländern.

Vor allem will die AfD geklärt wissen, ob die Bundesregierung auf eine Pandemie durch das Coronavirus ausreichend vorbereitet war. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollen Handlungsempfehlungen für den Fall einer zukünftig auftretenden Pandemie erarbeitet werden, schreibt die Fraktion. Als Untersuchungszeitraum nennt sie die Zeit vom 1. August 2019 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.

Unter anderem soll der Untersuchungsausschuss nach dem Willen der Fraktion herausfinden, ob die derzeit auf dem Markt befindlichen und in Deutschland zugelassenen Impfstoffe das Zulassungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen haben. Zu prüfen sei, ob es zu Unregelmäßigkeiten oder Fehleinschätzungen bei der Impfstoffbestellung gekommen ist und ob die Bundesregierung rechtzeitig die Erforschung von Medikamenten gegen das Coronavirus angemessen gefördert und rechtzeitig deren Kauf veranlasst habe. Darüber hinaus müsse geklärt werden, ob die Bundesregierung durch die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die medizinische Versorgung der Bürger sowie die Betreuung behinderter und pflegebedürftiger Bürger gefährdet hat und ob eine entsprechende Gefährdung als leichtfertig oder gar vorsätzlich zu beurteilen sei.

Schließlich nimmt die Fraktion gesundheitlich nachteilige Folgen für Kinder und Jugendliche durch den Lockdown in den Jahren 2020/2021 in den Blick, deren Verhältnismäßigkeit untersucht werden müsse, da Kinder und Jugendliche nicht zur Risikogruppe gehörten. Dies schließe die Frage nach dem Umgang mit gesundheitlichen Folgeschäden mit ein, „die bis heute einer ärztlichen Behandlung bedürfen“.

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