05.10.2022 Recht — Unterrichtung — hib 514/2022

Bundesregierung hält an Verfolgungszuständigkeit fest

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hält daran fest, künftig das Bundesamt für Justiz mit der Zuständigkeit für die Verfolgung unerlaubter Hilfeleistungen in Steuersachen zu betrauen. Das geht aus ihrer als Unterrichtung vorliegenden Gegenäußerung (20/3715) zur Stellungnahme des Bundesrates zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (20/3449) hervor.

Der Bundesrat hatte dafür plädiert, die „Verfolgungszuständigkeit im Bereich der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen insgesamt bei den Finanzbehörden zu belassen und nicht auf das Bundesamt für Justiz zu übertragen“. Zur Begründung führt die Länderkammer die „große Sachnähe“ der Finanzämter an sowie das nicht vorhandene Spezialwissen beim Bundesamt für Justiz, das erst aufgebaut werden müsste.

Aus Sicht der Bundesregierung greift der Vorschlag der Länderkammer zu kurz. „Der Vorschlag berücksichtigt nicht, dass nach dem - insoweit auch vom Bundesrat unterstützten - Gesetzentwurf künftig anders als bisher nicht nur die unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll, sondern jegliche unerlaubte Erbringung von Rechtsdienstleistungen“, heißt es in der Gegenäußerung. Diese Änderung werde dazu führen, dass künftig in zahlreichen Fällen die unerlaubte Erbringung von Rechtsdienstleistungen sowohl Elemente einer unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen als auch einer unerlaubten Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten umfassen wird. „In diesen Fällen muss die Verfolgungszuständigkeit zwingend bei einer Behörde liegen, da die tateinheitlich erbrachten Rechtsdienstleistungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht aufgespalten werden können“, führt die Bundesregierung aus.

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