05.10.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 514/2022

Regierung: Keine Stellungnahmen von Handwerkskammern

Berlin: (hib/EMU) Für die Ausarbeitung der Gesetzentwürfe zur 4. Novelle der Handwerksordnung (4. HwO-Novelle) zur bundesweiten Wiedereinführung der Meisterpflicht in einzelnen Gewerken und der 5. HwO-Novelle mit darauf aufbauenden Folgeänderungen hat die Bundesregierung „kumulierte bundesweite Daten zugrunde gelegt“, wie es in mehreren Antworten (20/3661, 20/3662 und 3663) heißt. Es seien zudem die Innungen und Verbände der jeweiligen Gewerke sowie übergreifende Verbände konsultiert worden, nicht hingegen einzelne Handwerkskammern. Die AfD-Fraktion hatte sich in drei Kleinen Anfragen (20/3387, 20/3389 und 20/3391) erkundigt, inwieweit die Bundesregierung für die Erarbeitungen der Novellen Positionen und Stellungnahmen der Handwerkskammern Koblenz, Trier und Rheinhessen eingeholt habe.

„Rheinland-Pfalz wurde wie alle anderen Bundesländer im Rahmen der Länderanhörung an den Novellen der Handwerksordnung beteiligt“, schreibt die Bundesregierung in den Antworten. Soweit Stellungnahmen seitens des Bundeslandes Rheinland-Pfalz abgegeben worden seien, hätten sich diese nicht auf Mitgliedunternehmen der Handwerkskammer Koblenz beziehungsweise Trier oder Rheinhessen bezogen, heißt es in den jeweiligen Antworten weiter.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Bund-Länder-Ausschüsse „Handwerksrecht“ beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und „Handwerkswirtschaft und Gewerbeförderung im Handwerk“ seien ebenfalls keine Stellungnahmen von Mitgliedsunternehmen der drei Handwerkskammern Rheinhessen mitgeteilt worden, so die Bundesregierung.

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