05.10.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 515/2022

Auswirkungen der geplanten EU-Verordnung zu Pestiziden

Berlin: (hib/SAS) Die Auswirkungen eines pauschal um die Hälfte verringerten Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln, wie ihn die EU-Kommission bis 2030 anregt, sind nach Auffassung der Bundesregierung noch nicht abschätzbar.

Bislang, so schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/3656) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3366), liege nur der Vorschlag der EU-Kommission vor, der neben dem allgemeinen Ziel einer Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden auch ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Natura-2000-Schutzgebieten sowie in „ökologisch empfindlichen Gebieten, die für bedrohte Bestäuber erhalten werden müssen“ vorsieht.

Im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene seien aber „noch weitere Anpassungen“ zu erwarten, erklärt die Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten nach der Art und Größe der Gebiete, die von den geplanten Einschränkungen betroffen sein könnten. Es lägen so auch noch keine Daten vor, wie viele Hektar der nach dem Vorschlag zu schützenden Gebiete bislang landwirtschaftlich genutzt würden. Zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens sei es daher weder sinnvoll noch möglich, eine belastbare Folgenabschätzung abzugeben, heißt es in der Antwort weiter.

In der Anfrage hatten die Abgeordneten die im Rahmen des europäischen Green Deal von der EU-Kommission geplante Verordnung zu Pestiziden thematisiert und sich nach ihren Auswirkungen unter anderem auf Ernteerträge, Ertragssicherheit und Lebensmittelpreise in Deutschland erkundigt.

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