06.10.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 516/2022

Bundesregierung: Push-backs werden „nicht toleriert“

Berlin: (hib/STO) Um die Frage rechtswidriger Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/3653) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3358). Danach werden solche sogenannten Push-backs durch die Bundesregierung „nicht toleriert“. Sie fordere bei allen Sachverhalten, die Hinweise auf derartiges Fehlverhalten beinhalten, eine unverzügliche, transparente und lückenlose Aufklärung, schreibt die Bundesregierung und betont, es sei für sie „ein zentrales Anliegen, dass bei Grenzschutzeinsätzen an den EU-Außengrenzen die rechtsstaatlichen Grundsätze eingehalten werden“. Dazu gehöre vor allem die Wahrung der Grund- und Menschenrechte. Hierfür setze sie sich im Rahmen aller zuständigen Gremien mit Nachdruck ein.

Erkenntnisse über eine Beteiligung von Einsatzkräften der EU-Grenzschutzagentur Frontex oder deutschen Einsatzkräften an illegalen Zurückweisungen liegen der Bundesregierung der Antwort zufolge nicht vor. Auf die Frage nach einem Untersuchungsbericht der EU-Antibetrugseinheit „Olaf“ führt sie aus, dass der Bericht im Bundesministerium des Innern und für Heimat und im Bundespolizeipräsidium zur Kenntnis genommen worden sei. Der Bericht habe Darstellungen von Fehlverhalten von drei leitenden Mitarbeitern bei Frontex enthalten, unter anderem dem ehemaligen Exekutivdirektor.

Schlussfolgerungen für die Bundesregierung waren nach ihren Angaben die nachdrücklichen Forderungen nach lückenloser Aufklärung und nach schneller Abstellung der aufgeführten Defizite. In der Antwort begrüßt die Bundesregierung zugleich, „dass Frontex mit der Einstellung von mehr unabhängigen Grundrechtsbeobachtern und einer Überarbeitung des Melde- und Berichtswesens richtige Schritte vollzogen hat“. Aus ihrer Sicht könne Frontex mit neuer Leitung einen Neuanfang einleiten. Dies unterstütze sie ausdrücklich.

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