06.10.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 516/2022

Vorbereitungen auf etwaige Gas- und Strommangellagen

Berlin: (hib/STO) Über Vorbereitungen der Bundespolizei und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk auf etwaige Gas- und Strommangellagen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3600) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3258). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Verwaltung in einer Versorgungskrise von besonderer Bedeutung. Dies treffe auch auf die Bundespolizei und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zu, die ihre Einsatzbereitschaft in einer solchen Lage weiterhin gewährleisten müssten. Die Bundespolizei und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk träfen daher entsprechende Vorsorge, damit die Handlungsfähigkeit in der Krisenbewältigung erhalten bleibt.

Aktuell werden den Angaben zufolge sowohl in der Bundespolizei als auch bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vorsorgliche Vorbereitungen auf eine Gasmangellage und auf eine Strommangellage getroffen. Es handele sich hierbei um einen laufenden Prozess.

Ziel der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sei es, zeitnah soweit vorbereitet zu sein, dass sie ihre Einsatzoptionen auch unter den genannten Ereignislagen zur Verfügung stellen kann. „Welche Vorkehrungen konkret getroffen werden, lässt sich aufgrund noch laufender Abstimmungen derzeit noch nicht im Einzelnen sagen“, heißt es in der Antwort vom 20. September weiter. So stehe die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zum Beispiel mit Blick auf von ihr genutzte Liegenschaften mit der BImA als Vermieterin in Verbindung.

Auch bei der Bundespolizei laufen laut Vorlage die erforderlichen Vorbereitungen. Diese erfolgten vorrangig mit der BImA, der Deutschen Bahn AG und ihren Konzerngesellschaften sowie den Flughafenbetreibern als Vermieter der durch die Bundespolizei genutzten Liegenschaften. Vorrangiges Ziel der Abstimmungen sei es, sicherzustellen, dass die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler im Krisenfall umfassende Kenntnis davon hat, welche Liegenschaften beziehungsweise Gebäude von der Bundespolizei „als grundlegendem sozialen Dienst im Sinne des Paragrafen 53a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)e genutzt werden, sodass die Gasversorgung der Bundespolizei in einem Krisenfall möglichst lange aufrechterhalten werden kann“.

Überdies habe die Bundespolizei grundsätzliche Vorsorge getroffen, um im Falle eines regionalen oder überregionalen Stromausfalls die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung trotz erheblicher Einschränkungen auf Kernbereiche für einen vordefinierten Zeitraum zu gewährleisten, schreibt die Bundesregierung ferner. Dies umfasse insbesondere die Sicherstellung einer Notstromversorgung, die Treibstoffversorgung sowie die Schaffung einer redundanten Kommunikation. Darüber hinaus erarbeite das Bundespolizeipräsidium aktuell weitere Vorsorgemaßnahmen.

Marginalspalte