06.10.2022 Auswärtiges — Antrag — hib 519/2022

Fortsetzung des Anti-IS-Einsatzes im Irak

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will die Beteiligung der Bundeswehr am Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) im Irak fortsetzen. Das geht aus einem Antrag (20/3818) hervor, der den Titel „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ trägt und über den der Bundestag in der kommenden Woche beraten will.

Vorgesehen ist demnach die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen.

Auch wenn die zusammenhängende territoriale Kontrolle des IS über Gebiete im Irak und in Syrien durch die internationale Anti-IS-Koalition und ihre regionalen Partner im März 2019 erfolgreich gebrochen worden sei, dauere der bewaffnete Angriff der Terrororganisation weiterhin an, schreibt die Bundesregierung. Der IS verfüge weiterhin im IS-Kerngebiet über die Ressourcen, militärische Mittel und den Willen, zeitlich und räumlich begrenzt eine territoriale Kontrolle auszuüben. Die Terrororganisation sei weiterhin „fähig und willens, Anschläge in Irak, Syrien und Europa sowie darüber hinaus zu verüben“.

Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen werden den Angaben zufolge sowohl im Rahmen des Nato-Engagements im Irak als auch im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition (Operation Inherent Resolve, OIR) erbracht. Ausschließlich im Rahmen dieser Anti-IS-Koalition soll die Einsatzunterstützung durch Luftbetankung und bodengebundene Luftraumüberwachung erfolgen. Die Unterstützung mit Nato-AWACS-Flügen zur Luftüberwachung „wurde infolge des russischen Angriffskriegs umpriorisiert, und ist seitdem nicht mehr für OIR im Einsatz“, heißt es weiter. Dennoch bleibe die Aufgabe Teil des deutschen Mandats, um für den Fall der Wiederaufnahme mandatsrechtlich vorbereitet zu sein.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2023 auf voraussichtlich insgesamt knapp 87 Millionen Euro.

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