07.10.2022 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 522/2022

AfD will „effektiven Rechtsschutz“ für Parteien vor der Wahl

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/3851) auf, vor Wahlen auf Bundesebene einen effektiven Rechtsschutz für die Parteien herzustellen. Dazu solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der auch eine Änderung des Grundgesetzes vorsieht. Nach derzeitiger Rechtslage, so die Fraktion, könnten Entscheidungen über die Zulassung zur Wahl erst nach der Wahl im sogenannten Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Über Einsprüche entscheide in erster Stufe der Bundestag, auf eine Beschwerde gegen dessen Entscheidung in zweiter Stufe das Bundesverfassungsgericht. Weder das Grundgesetz noch das Wahlprüfungsgesetz sähen einen Rechtsschutz vor der Wahl vor, monieren die Abgeordneten. Dieser „fehlende Rechtsschutz“ vor der Wahl ist aus Sicht der AfD-Fraktion „höchst problematisch“ für die Sicherung der demokratischen Wahlentscheidung.

Wenn nach der Wahl - womöglich erst gegen Ende der Legislaturperiode - festgestellt werde, dass die Entscheidung über die Wahlzulassung fehlerhaft war und das Parlament für falsch zusammengesetzt erklärt werde, dann schwäche dies die demokratischen Institutionen und untergrabe die Legitimität des Parlaments und dessen Entscheidungen, heißt es in dem Antrag. Dies gelte vor allem dann, wenn erst die fehlerhafte Besetzung des Parlaments eine Regierungsmehrheit oder etwa eine Entscheidung für oder gegen einen Gesetzentwurf ermöglicht habe. Den Schaden für die Demokratie, der mit dem „fehlenden Rechtsschutz“ vor der Wahl einhergehe, hält die Fraktion für „irreparabel“. Die derzeitige Regelung, wonach in erster Stufe ein möglicherweise rechtswidrig gewählter Bundestag über die Rechtmäßigkeit der Wahl zum Bundestag entscheidet, ist aus Sicht der AfD rechtsstaatlich nicht vertretbar.

Die Fraktion plädiert dafür, das zweistufige Verfahren der Wahlprüfung beizubehalten, zugleich aber in der ersten Instanz ein Wahlprüfungsgericht aus Berufsrichtern einzuführen. Als zweite Instanz solle weiterhin das Bundesverfassungsgericht fungieren. Der vorzulegende Gesetzentwurf solle das materielle Wahlprüfungsrecht regeln und vor allem den Begriff des „Wahlfehlers“ definieren. Ferner müssten die Befugnisse der staatlichen Wahlbehörden auf Verstöße gegen den Kernbereich der Wahlgrundsätze begrenzt werden. Darüber hinaus wird eine Regelung verlangt, die die Zusammensetzung staatlicher Wahlbehörden dahingehend regelt, dass ausschließlich Beamte entscheiden dürfen, ob Kandidaten zur Wahl zugelassen werden. Vertreter politischer Parteien sollten bei dieser Entscheidung nicht mitwirken dürfen, so die Fraktion.

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