Stellungnahme zur Evaluation der Corona-Gesetzgebung
Berlin: (hib/PK) Die Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht des Sachverständigenausschusses über die Rechtsgrundlagen in der Corona-Pandemie liegt jetzt als Unterrichtung (20/3850) vor. Der Gesetzgeber hatte im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt, dass das Bundesgesundheitsministerium eine externe Evaluation zu den Auswirkungen verschiedener Vorschriften in der Corona-Pandemie in Auftrag gibt.
Die unabhängigen Sachverständigen wurden jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Bundestag benannt. Das Ergebnis der Evaluation wurde bis Ende Juni 2022 vorgelegt. Die Stellungnahme der Bundesregierung dazu war dem Bundestag bis Ende September 2022 vorzulegen. Die Unterrichtung der Bundesregierung umfasst 171 Seiten.
In der aktuellen Phase der Pandemie bei einem relativ hohen Immunitätsgrad in der Bevölkerung gehe es nicht mehr primär um die reine Eindämmung der Fallzahlen, heißt es in der Unterrichtung. Vielmehr richte sich der Fokus auf den Schutz vulnerabler Gruppen, die Abmilderung schwerer Erkrankungen und die Vermeidung von Todesfällen sowie die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der sonstigen kritischen Infrastruktur.