10.10.2022 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 525/2022

Regierung definiert den Begriff „people of colour“ nicht

Berlin: (hib/VOM) Zu Begrifflichkeiten wie „people of colour“ nimmt die Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Stellung. Darauf verweist sie in ihrer Antwort (20/3756) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3412). Die Definition von Begrifflichkeiten des allgemeinen Sprachgebrauchs falle nicht in ihre Zuständigkeit, heißt es zur Begründung. Die Regierung zitiert das Statistische Bundesamt, wonach eine Person einen „Migrationshintergrund“ hat, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Im Einzelnen seien dies zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler, Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben und mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Kinder der vier zuvor genannten Gruppen.

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