Krankenhauspflege mit neuer Personalbemessung
Berlin: (hib/PK) Mit einem Gesetzentwurf zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung will die Bundesregierung Verbesserungen in dem Sektor erreichen. Mit dem Gesetzentwurf (20/3876) sollen vor allem Pflegekräfte im Krankenhaus entlastet werden.
Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht dazu den Einsatz eines Instruments zur Personalbemessung (PPR 2.0) vor. Die PPR 2.0 soll in drei Stufen eingeführt werden, um auf den Stationen eine Idealbesetzung zu erreichen.
Ab 1. Januar 2023 ist eine Erprobungsphase geplant, um die PPR 2.0 in der Praxis zu testen. Vorgesehen ist der Test auf Normalstationen und in der Pädiatrie. Auf dieser Basis sollen den Krankenhäusern in einer Rechtsverordnung Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann verbindlich sein und sanktioniert werden.
Falls ein Krankenhaus bereits über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen verfügt, kann von einer Anwendung der PPR 2.0 abgesehen werden. Für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern sei eine angemessene Personalausstattung essenziell, heißt es in der Vorlage.
Ferner sollen die Budgetverhandlungen beschleunigt, das Verfahren der Krankenhausabrechnungsprüfung vereinfacht und die Strukturprüfung bei Krankenhäusern durch die Medizinischen Dienste (MD) weiterentwickelt werden.
Der Gesetzentwurf zielt auch darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen zu stärken und zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur stärker zu verbreiten.