11.10.2022 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 531/2022

Hitzevorsorge: Regierung plant mehr Trinkwasserbrunnen

Berlin: (hib/SAS) Kommunen sollen mehr öffentliche Trinkwasserbrunnen etwa in Parks, Fußgängerzonen und Einkaufspassagen aufstellen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20/3878), den der Bundestag am Donnerstag zur Beratung in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überweisen wird.

Mit der geplanten Änderung soll die EU-Trinkwasser-Richtlinie, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, Bürgern im öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu ermöglichen, in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehöre demnach künftig zur Aufgabe der Daseinsvorsorge, erklärt die Bundesregierung.

Das geplante Gesetz schaffe ferner die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer neuen Rechtsverordnung. Diese beträfe die Umsetzung der Richtlinienvorgaben hinsichtlich der Risikobewertung und des Risikomanagements der Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung, heißt es dazu im Entwurf.

Das Aufstellen von öffentlichen Trinkbrunnen sei ein „wichtiger Beitrag“ zur Hitzeversorgung angesichts künftiger „Hitzeereignisse in urbanen Räumen“, schreibt die Bundesregierung. Die verringerte Nutzung von Wasser aus Flaschen können zudem helfen, Ressourcen zu schonen.

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