13.10.2022 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 548/2022

Union fragt nach geplanten Fonds für Einwegplastik

Berlin: (hib/SAS) Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Einführung eines Fonds für Einwegplastik (Einwegkunststofffonds), mit dem die EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt werden soll, ist Thema einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3887).

Der Vorschlag zur Einführung einer staatlichen Sonderabgabe für Hersteller von bestimmten Einwegplastik-Produkten wie etwa Getränkebechern, Tüten- und Folienverpackungen sowie Tragetaschen werfe viele Fragen auf, schreiben die Abgeordneten. So fehle insbesondere eine konkrete Festlegung der Abgabesätze, welche mittels Verordnung ohne Mitwirkung des Parlaments festgelegt werden sollten, heißt es in der Anfrage.

Konkret erkundigt sich die Unionsfraktion, warum das Bundesumweltministerium nicht den Wirtschaftsverbänden gefolgt sei und „eine von der Wirtschaft finanzierte und für den Steuerzahler risikolose Umsetzung“ durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister vorgeschlagen habe. Auch will sie erfahren, weshalb die Bundesregierung die „strengen Anforderungen“ des Bundesverfassungsgerichts an Sonderabgaben zum Beispiel im Fall ordnungswidrig durch Verbraucher weggeworfener Einwegkunststoffabfälle als erfüllt ansieht und warum das Aufkommen aus der geplanten Abgabe „gruppennützig im Interesse der Hersteller“ der betroffenen Einwegplastik-Produkte verwendet werden soll. Weitere Fragen betreffen die Höhe der Abgabelast für Unternehmen, die Beteiligung des Bundestags an der Festlegung der Abgabesätze sowie die Umsetzung der EU-Kunststoffrichtlinie in anderen EU-Mitgliedsstaaten.

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