13.10.2022 Gesundheit — Unterrichtung — hib 549/2022

Bundesregierung lehnt Regelung zur Ex-Post-Triage ab

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat geforderte Aufnahme einer Regelung zur sogenannten Ex-Post-Triage in den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (20/3877) ab. In der Begründung des Gesetzentwurfs werde klargestellt, dass bereits zugeteilte überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten nicht mehr zur Disposition stünden, solange eine intensivmedizinische Behandlung noch indiziert sei und dem Patientenwillen entspreche, heißt es in einer Unterrichtung (20/3953) der Bundesregierung.

Die Ex-Post-Triage sei damit infektionsschutzrechtlich explizit ausgeschlossen. Dadurch werde dem Vertrauen der Patienten auf Fortsetzung ihrer bereits begonnenen Behandlung Rechnung getragen.

Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf darauf hin, dass die geplante Regelung zu Unsicherheiten in der Praxis führen könnte. Insbesondere Praktiker erhöben daher die Forderung, auch die Ex-Post-Triage in die Gesetzesregelung aufzunehmen. Nach Auffassung des Bundesrates bedürfe es einer gesetzlichen Klarstellung, wie mit den Fallgestaltungen der Ex-Post-Triage zu verfahren sei. Der Bundesrat bitte daher, zu prüfen, ob eine Regelung zur Ex-Post-Triage in das Gesetz aufgenommen werden könne.

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